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   BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06   

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https://dejure.org/2007,10004
BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06 (https://dejure.org/2007,10004)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2007 - IV ZR 226/06 (https://dejure.org/2007,10004)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06 (https://dejure.org/2007,10004)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über die Höhe von Darlehensforderungen gegen einen Dritten; Bestimmung des Wertes eines Auskunftsanspruchs nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Erteilung der Auskunft; Schätzung des für den Wert des Auskunftsanspruchs maßgebenden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdewert

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstandswert bei Auskunftsanspruch (IBR 2008, 1017)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
    In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 unter a; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619 unter II).

    Dessen ebenfalls gemäß § 3 ZPO vorzunehmende Schätzung geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (BGH, Urteil vom 31. März 1993 aaO).

    Bei der gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des für den Wert des Auskunftsanspruchs maßgebenden Leistungsanspruchs ist in der Rechtsmittelinstanz auch zu berücksichtigen, ob ein solcher Anspruch nach den festgestellten Verhältnissen überhaupt oder nur in geringerer Höhe mit der Folge in Betracht kommt, dass das Interesse des Rechtsmittelklägers unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend geringer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 31. März 1993 aaO).

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
    In der Regel ist das Auskunftsinteresse mit einer Quote von 1/10 bis zu 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 unter a; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619 unter II).
  • BGH, 30.04.1962 - VII ZR 34/62

    Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06
    Entgegen der Ansicht der Kläger, die sich insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1962 (VII ZR 34/62 - MDR 1962, 564 = WM 1962, 650) berufen, ist der Wert des Auskunftsanspruchs auch nicht deshalb dem Wert des Leistungsanspruchs annähernd gleichzusetzen, weil die Kläger ohne die begehrte Auskunft überhaupt keine Möglichkeit hätten, ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen.
  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

    aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht allerdings davon ausgegangen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Rechtsmittelverfahren über die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren (§ 1379 Abs. 1 BGB) nach dem wirtschaftlichen Interesse des - in erster Instanz unterlegenen - Anspruchstellers an der Erteilung der Auskunft richtet, wobei das Interesse gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen ist (vgl. Senatsurteile vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95 - FamRZ 1997, 546; vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189 und BGH Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06 - juris Rn. 5).
  • BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14

    Bemessung der auf einen GmbH-Geschäftsanteil entfallenden Gewinnansprüche im

    Diese geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189 und Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.05.2022 - II ZR 100/21

    Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

    Diese geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189; Beschluss vom 19. September 2007 - IV ZR 226/06, juris Rn. 5).
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